Legale Pflege - Alternativen zur Schwarzarbeit
Für legale Pflege zu Hause müssen einige sehr enge teils leider unpraktikable Voraussetzungen erfüllt werden. Eine im Privathaushalt zur Pflege angestellte Hilfe muss wie jeder andere Arbeitnehmer angemeldet werden. Es werden Sozialabgaben in Höhe von ca. 40% des Bruttolohnes fällig und es müssen die Vorgaben für hierzulande Beschäftigte eingehalten werden. Das gilt beispielsweise für eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche. Diese Rahmenbedingungen machen die häusliche Pflege durch Fremdkräfte für viele unbezahlbar. Als Alternative bietet sich die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Vermittlungsagenturen an. Hierbei werden meist weibliche Pflegehelferinnen, die bei der Agentur in ihrem Heimatland angestellt sind, in die deutschen Haushalte entsandt. Wichtig hierbei ist aber, dass der Haushalt, in dem die Pflegehilfe beschäftigt ist, ihr gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Die Entsandte muss vorher ihre Aufgaben genau kennen und diese selbstständig in Deutschland ausführen. Sobald dies anders gehandhabt wird, gilt die Pflegehilfe als in Deutschland angestellt und es werden wiederum Sozialabgaben fällig.
Alternativ kann legale Pflege auch in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur organisiert werden. Nachdem die Gesetzgebung Anfang 2010 neu gestaltet wurde, dürfen auch osteuropäische Hilfen, die über die Arbeitsagentur vermittelt werden, pflegerische Tätigkeiten ausführen. Allerdings sind diese wiederum direkt beim Haushalt angestellt und es werden die üblichen Formalien und Kosten fällig.
